Beim Verbrauchsausweis
wird der tatsächliche Energieverbrauch dokumentiert, bereinigt um
klimatisch bedingte Einflüsse. Grundlage für den Verbrauchsausweis
sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei
zusammenhängenden Jahren. Dabei wird der Energieverbrauchskennwert
des Gebäudes ermittelt. Mit diesem Ausweis erfüllen Sie die
gesetzliche Anforderung wenn Ihr Gebäude mehr als 5 Wohneinheiten
hat oder nach 1977 errichtet wurde. Der Ausweis hat eine Gültigkeit
von 10 Jahren.
Unter Energiebedarf
versteht man die zum Heizen und für Warmwasser, auf der Grundlage
von Berechnungen des Gebäudes, benötigte Energie. Zur Berechnung
des Energiebedarfs werden die energetische Qualität der Außenwände
und des Daches sowie der technischen Anlagen, wie Heizkessel und Warmwasserbereitung
berücksichtigt. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen
sich auf das gesamte Gebäude und geben detaillierte Auskunft, an
welchen Stellen Ihr Gebäude am meisten Energie verliert. Diesen
Ausweis benötigen Gebäude die vor 1977 errichtet wurden und
weniger als 5 Wohneinheiten haben. Für weitere Informationen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Energieberatung
ist eine Erhebung des Ist-Zustandes aller Faktoren, die Ihren Energiebedarf
beeinflussen. Dazu gehört die gesamte Gebäudehülle, also
Dach, Wand, Fenster, Türe und der Keller. Ebenso werden die Anlagentechnik
zur Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung in Ihrem Haus beurteilt.
Mit dieser umfangreichen Analyse zeige ich Ihnen die Schwachpunkte Ihres
Hauses auf und erarbeite mit Ihnen gemeinsam mögliche Verbesserungsvorschläge
und damit verbundene Energieeinsparpotenziale. Aber auch zu Ihrem persönlichen
Nutzerverhalten, mit dem Sie den Energieverbrauch natürlich maßgeblich
beeinflussen, kann ich Ihnen wertvolle Tipps geben. Als unabhängige
und neutrale Energieberater stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur
Seite.
In nur drei Schritten wird Ihr Gebäude umfassend
energetisch analysiert:
1. Untersuchung vor Ort
2. Berechnung des Energiebedarfs
3. Vorschläge zu Renovierungsmaßnahmen
Dabei gehe ich vom Allgemeinen zum Speziellen: